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Wohnkonzepte

Leitbild des Wohngruppenhauses

1) Alltagsnormalität hat Vorrang.

 

Wir schaffen einen Lebens- und Wohnraum für hoch betagte Menschen  in dem sie sich zuhause fühlen können. Zuhause sein bedeutet: von vertrauten Menschen umgeben zu sein die um die persönlichen „Eigenheiten“ wissen und diese akzeptieren. Es bedeutet auch über Räume und Gegenstände frei verfügen zu können. In einem solchen Umfeld kann der Mensch mit seinen alten Gewohnheiten ankommen und sein der er ist. Es gilt der Leitsatz: So viel Normalität und Eigenverantwortung wie möglich, so viel Betreuung und Hilfe wie nötig.

 

2) Jede Person ist nur aus ihrer Geschichte heraus zu verstehen.

Gerontopsychiatrische Veränderungen wie Demenz oder Depression betrachten wir in erster Linie als Daseinsform, die bei jeder Person ihren individuellen Ausdruck findet. Der Mensch versucht ständig seine Selbstpflegefähigkeit zu erhalten und seine Person zu schützen. Auch Beeinträchtigungen und ungewohnte Verhaltensweisen sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Wir versuchen nicht die Lebenswelt des Menschen zu korrigieren sondern nehmen ihn so an wie er ist.

 

3) Die Familie ist unverzichtbar.

Der Mensch ist Zeit seines Lebens in familiäre Bezüge eingebunden. Die Familie spielt insofern lebenslang eine bedeutsame Rolle als sie emotional und identitäs-stiftend wirkt. Die Familie des Bewohners können und wollen wir nicht ersetzen. Sie ist unser wichtigster Partner bei der Begleitung der Menschen, die bei uns leben.

Auch für das Leben in den Pflegewohngruppen ist das Modell der Familie im Sinne einer Wahlfamilie das zentrale Leitbild. In den Pflegewohngruppen leben überschaubare Gruppen mit beständigen Bezugspersonen zusammen. Jede einzelne Wohngruppe ist eigenständig und regelt ihre täglichen Besorgungen wie Mahlzeitenzubereitung und Wäscheversorgung weitestgehend selbst.

Die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Freunden, Bekannten und Nachbarn gehören zu einem „normalen“ Familienleben. Daher sind und bleiben sie wichtige Bezugspersonen – auch für das Leben in den Pflegewohngruppen.

Diese Alltagsnormalität bedeutet für uns weiterhin den Dialog mit den Bürgern des Stadtteils zu pflegen und Freiwilligen- und Nachbarschaftsengagement zu fördern.

 

4) Die Privatheit der Räumlichkeiten ist bedeutend.

Die Pflegewohngruppen stellen den privaten Lebensraum der dort wohnenden Menschen dar. Prinzipiell gibt es keine „öffentlichen“ Räumlichkeiten.

Wir bieten ausschließlich Einzelzimmer an um nicht nur jederzeit Kontakt und Beziehung zu ermöglichen sondern auch immer Rückzugsmöglichkeiten zu garantieren.

 

5) Jeder Mensch möchte sein Leben selbst meistern.

Der Mensch bleibt eine wahrnehmungs- und kommunikationsfähige Persönlichkeit solange er lebt. Wie schwer seine Beeinträchtigungen auch sein mögen, verfügt er über Ressourcen um sein Leben selbst zu bewältigen. Wo wir auf Hindernisse stoßen mit ihm zu kommunizieren ist es unsere Aufgabe unsere „Behinderung“ zu überwinden und die Ressourcen des anderen aufzuspüren. Hilfe- oder Pflege-leistungen stehen nicht zur Erledigung an. Es gilt der Leitsatz: Kontaktaufnahme und Beziehung stehen vor gemeinsamen Tun.

 

6) Jeder Mitarbeiter ist mit dem Gelingen der Betreuung, Versorgung und Pflege beauftragt.

Die Mitarbeiter sind mehr als Pflege- oder Hauswirtschaftskräfte. Sie nehmen den Bewohner an und bringen ihm Wertschätzung entgegen. Sie richten ihr Tun an den Bedürfnissen des Bewohners aus und gestalten mit ihm den Tag. Nur durch ein gutes Zusammenspiel aller Aufgabenbereiche kann für den Bewohner ein positives Lebensumfeld geschaffen werden in dem er genau die Unterstützung erhält die er benötigt.

 

7) Die Umgebung passt sich an, wo dies der Mensch nicht mehr leisten kann.

Die Pflegewohngruppen werden nach speziellen architektonischen und gestalterischen Konzepten errichtet. Mobiliar, Farbgestaltung, Beleuchtung und Orientierungsmöglichkeiten sind so gewählt das hoch betagte Menschen sich wohl fühlen und zurechtfinden können.

 

8) Die hauswirtschaftlichen Leistungen orientieren sich an den Gewohnheiten, Bedarfen und Wünschen

Das Speisen- und Getränkeangebot, die Versorgung der Wäsche, die Reinigung der Räume, das Wohnumfeld mit seiner Dekoration – alle Bereiche der Hauswirtschaft orientieren sich an den Gewohnheiten, Bedarfen und Wünschen der Bewohner. Sie passen sich immer wieder den aktuellen Veränderungen der Fähigkeiten, der Fertigkeiten und den Stimmungslagen der Bewohner an.

Mit den Bewohnern und ihren Familien werden gemeinsam die hauswirtschaftlichen Leistungen abgestimmt. Bei unterschiedlichen Sichtweisen genießt der Wunsch des Bewohners so lange Vorrang als er sich dadurch nicht selbst noch andere gefährdet.

 

9) Wir erklären uns zuständig.

Wir erklären uns zuständig für die Belange und Erfordernisse der Senioren im Stadtteil und der näheren Umgebung. Wir nehmen unsere lokale Verantwortung wahr und suchen den Dialog mit allen relevanten Akteuren, um individuelle und bestmögliche Lösungen für die Senioren zu erreichen.

Die häusliche Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen ist eine Rund-um-die-Uhr-Aufgabe die oftmals zu erheblichen Belastungen der Betreuenden führt.

Gefühle der Überforderung, eigene Erkrankungen oder eine unvorhergesehene Entwicklung der Pflegesituation bringen dann die bisher tragfähige häusliche Situation ins Wanken. Mit unserem Angebot helfen wir - auch wenn es schnell gehen muss. Wir betreuen den Pflegebedürftigen, suchen mit den Familien nach Entlastung, klären Notwendiges ab und vermitteln Fachleute.

 

10) Unsere Angebote entwickeln wir beständig weiter.

 

Eine gute Alltagsqualität ist täglich immer wieder neu herzustellen. Auch das Wissen um die Begleitung und Pflege hoch betagter Menschen besitzt immer Vorläufigkeit. Wir reflektieren unsere täglichen Praxiserfahrungen um sie an die Bedarfe der Bewohner anzupassen und stehen in regelmäßigem Austausch mit externen Fachleuten. Die Bewohner und ihre Familien sind wichtige Dialogpartner wenn es um die Weiterentwicklung des Alltagslebens geht.

Aktuelles

BUCH-Veröffentlichung

SCHULUNGEN FÜR BETREUUNGSKRÄFTE

Ausnahmege-nehmigung für Pflichtschulung gem. §§ 43b, 53c SGB XI von GKV  verlängert

Neue Version 2.0 für 16-stündige Pflicht-Schulung für Betreu-ungskräfte gem. §§ 43b, 53c SGB XI als Selbstlernkurs mit Lernstandskontrollen

Aufgrund der über-aus positiven Reso-nanz auf unsere Selbstlerschulungen für Betreuungskräfte in 2020/2021, bieten wir allen Pflegeein-richtungen jetzt aktuell für 2022 die Selbstlernversion 2.0 für die 16-stündige Pflicht-schulung der Betreu-ungskräfte an.

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Mehr hier: (Schulungen)

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HEIMKURIER 1/2019

Altenpflege in China- Interview mit Alfred T. Hoffmann (mehr)

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