1. Ausgangslage
In der ersten Projektphase wurden folgen Erkenntnisse gewonnen:
Es wurden Kriterien für eine den fachlichen Anforderungen entsprechende moderne Dementenbetreuung vorgelegt. Die Bewertung der gängigen Qualitätssicherungssysteme hat eine deutliche Präferenz für das Integrierte Qualitätsmanagementsystem (IQM) entstehen lassen. Die wesentlichen Argumente, die für die Umsetzung und Nutzung dieses Systems im Bereich der besonderen Dementenbetreuung sprechen, sind zusammenfassend:
Es ist möglich und erforderlich, für die Anforderungsbereiche Pflege und Dienstleitungen für Demenzkranke und ihre Familien, Personalmanagement, Risikomanagement, Informationsmanagement, Alltagsmanagement, Strategisches Management und Vernetzung des IQM Überprüfungskriterien zu formulieren. Es sollen die in der PflegePrüfV beschriebenen Anforderungsprofile einer Wertung unterzogen werden und integriert werden.
Es gibt Bewerbungen um Beteiligung an der 2. Phase von 13 Einrichtungen. Diese Einrichtung befinden sich auf einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand, was die Kriterien des „Best practise" betrifft. Zwei dieser Einrichtungen haben Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen für die Besondere Dementenbetreuung abgeschlossen, eine 3. steht in Verhandlungen. Zwei Einrichtungen sind zertifiziert nach Din ISO, zwei wenden EFQM an, vier Einrichtungen haben selbst entwickelte Qualitätssicherungssysteme, die anderen Einrichtungen sind mehr oder weniger weit auf dem Weg vorangeschritten. Dieses breite Spektrum ist als große Chance für die 2. Projektphase zu betrachten. Es werden 8 Einrichtungen beteiligt.
Um die im Antrag formulierten Fragen zu beantworten, soll wie folgt vorgegangen werden:
Jede Einrichtung benennt einen „Peer", die/der die Koordination der Selbstbewertung und die Durchführung der Qualitätsverbesserungsprojekte übernimmt. Diese „Peers" übernehmen am Ende die Qualitätsprüfung der Einrichtungen in einem Rotationsverfahren. Am Ende des Projektes sollen die Peers dazu qualifiziert sein, Überprüfungen von Einrichtungen mit besonderer Dementenbetreuung vorzunehmen und zu bewerten ob die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung eingehalten wird.
Folgende Arbeitsgruppen sind innerhalb des Projektes erforderlich:
Projektsteuerungskreis
Aufgabe: Erweiterung der IQM-Systematik um der Qualitätsprüfungsteil
Begleitung, Lenkung und Bewertung des Projektfortschritts
Mitglieder: 4 Vorstandsmitglieder der DED, Projektkoordinator, IQM-Experte
10 x 12 Std im Raum Kassel
Kreis der Einrichtungsleitungen
Aufgabe Planung, Abstimmung und Organisation der konzeptionellen Einbindung des Qualitätssicherungssystems in den Einrichtungen
Mitglieder 8 EinrichtungsleiterInnen, Projektkoordinator, IQM Experte, DED-Vorstandsmitglied
4 x 8 Std Raum Kassel
Folgende Schulungen sind erforderlich:
Einführungsworkshop
Aufgabe Vorstellung des Projektes, Einführung in die Aufgaben der Selbstbewertungsteams
TeilnehmerInnen Peers, ModeratorInnen, Mitglieder der Selbstbewertungsteams und der beiden Arbeitskreise (ca 100 Personen)
1x 12 Std Raum Kassel
Peerschulung
Aufgabe Einführung, Begleitung, Training der Peers für die Begleitung der Qualitätsentwicklungsprojekte und die Qualitätsprüfung
TeilnehmerInnen 8 Peers, IQM-Experte, ggf DED-Vorstandsmitglied
5 x 38,5 Std Raum Kassel
Moderatorenschulung
Aufgabe Training für die Leitung der Selbstbewertungsteams
TeilnehmerInnen 6 ModeratorInnen pro Einrichtung, IQM-Experte, ggf DED-Vorstandsmitglied
5 x 8 Std Raum Kassel
Planung der Arbeit in den Einrichtungen
In jeder Einrichtung bilden sich 6 Selbstbewertungsteams unter Leitung einer Moderatorin mit je 4 MitarbeiterInnen.
Das Prinzip der Selbsteinschätzung ist die zentrale Grundlage von IQM und versteht sich als ein Prozess, durch den eine Einrichtung ihr Qualitätsniveau gegenüber den anerkannten Qualitätsanforderungen (Standards) bestimmen und einordnen kann. Eine externe Begutachtung markiert in diesem Zusammenhang einen Entwicklungsschritt, in der eine Einrichtung zum einen bereit ist, sich beraten zu lassen und zum anderen so weit ist, ihre Selbsteinschätzung durch externe Experten bewerten zu lassen.
Bildung der Selbsteinschätzungsteams
Das zentrale Anliegen von IQM hat sich von der Begutachtung einzelner Dienstleistungen bzw. einzelner Abteilungen hin zu einer Begutachtung der Gesamtleistung einer Einrichtung entwickelt. Die Mitarbeiter kommen in Teams zusammen, um gemeinsam den Grad der Erfüllung der Qualitätsanforderungen (Standards) in ihrer Einrichtung einzuschätzen. Bei der Ernennung der Teams sollte die berufliche Qualifikation in bezug auf den zur Einschätzung anstehenden Anforderungsbereich repräsentativ sein. Auch werden die Mitarbeiter der Basis ermutigt, sich an diesen Teams zu beteiligen.
Bei den Teams kann es sich um bereits bestehende Arbeitsteams handeln oder sie können eigens für die Selbsteinschätzung gebildet werden. Gebildet werden sechs Selbsteinschätzungsteams und zwar zu den Anforderungsbereichen:
und im Bereich „Führung und Vernetzung"
Zum Selbstbewertungsteam „Pflege- und Dienstleistungen für Bewohner und ihre Familien"
Die Größe des zu bildenden Teams hängt von der Größe der Einrichtung ab. Das Team kann beispielsweise aus Mitarbeitern bestehen, die direkte oder indirekte Pflege- und Dienstleistungen erbringen. Unter Mitarbeitern, die direkte Leistungen erbringen, versteht man Mitarbeiter die mit den Bewohnern oder den Angehörigen täglich in unmittelbaren Kontakt stehen. Unter Mitarbeitern, die indirekte Leistungen erbringen, werden Mitarbeiter verstanden, die nur unregelmäßig direkten Kontakt zu Bewohnern oder Angehörigen oder die nur mittelbar Kontakt zu Bewohnern und Angehörigen haben. Hausmeister oder Reinigungskräfte werden in manchen Teams als indirekte Leistungserbringer und in anderen Teams als direkte Leistungserbringer gesehen. Dies hängt z.B. von dem jeweiligen Pflege- und Dienstleistungsverständnis in einer Einrichtung oder auch von der Art der Versorgung also von dem Pflege- und Betreuungskonzept der Einrichtung ab.
Zu den Selbstbewertungsteams im Anforderungsbereich „Support und Sicherung"
Die Pflege und Betreuung schwer- und schwerstdementer Bewohner geschieht nicht in einem isolierten Raum. Eine Vielzahl unterstützender Dienstleistungen ist erforderlich, um sicherzustellen, daß die pflegerische Versorgung und Betreuung der Bewohner einschließlich der weiteren direkten Dienstleistungen verlässlich, effizient und effektiv erfolgen kann.
Um diesen Sachverhalt in besonderer Weise hervorzuheben, hat IQM drei einrichtungsumfassende Unterstützungsfunktionen identifiziert und gibt entsprechende Qualitätsanforderungen vor. Im Anforderungsbereich „Support und Sicherung" werden drei Selbstbewertungsteams gebildet:
Jeder Teilbereich wird von einem Selbstbewertungsteam bearbeitet, das aus Vertreten kooperierender Arbeitsbereiche besteht. Es ist hier von besonderer Bedeutung, daß in diesen Teams auch die internen Kunden der Dienstleistungen einbezogen sind.
So sollten Vertreter der Bereiche Information und Kommunikation, Finanz- und Rechnungswesen, Bewohnerverwaltung, Heimaufnahme, Datenschutz, Bücherei u.a.m. an der Selbsteinschätzung des Teilbereiches „Informationsmanagement" beteiligt sein.
Dem Team, das das Thema „Personalmanagement" bearbeitet sollten u.a. Vertreter der Personalabteilung, des Arbeitsschutzes, des Betriebsrates, der Fort- und Weiterbildung, der Freiwilligen und der Betriebsarzt angehören.
Ein Team, das z. B. zusammengesetzt ist aus Mitarbeitern der Wäsche- und Reinigungsdienste, Reinigungskräften, dem Hausmeister, dem Gärtner, der Küche und dem Service, der Hauswirtschaft u. a. wird das Thema „Risikomanagement" bearbeiten. Hier sollte eventuell auch der Hygienebeauftragte der Einrichtung mitwirken.
Zu den Selbstbewertungsteams im Anforderungsbereich „Führung und Vernetzung"
Die Fähigkeit, qualitativ hochwertige Pflege- und Dienstleistungen für Bewohner zu erbringen, ist abhängig von einer soliden Verankerung dieses Anspruchs in einer Einrichtung. Eine der Schlüsselelemente einer solchen Verankerung ist die Führung. Die strategische Führung obliegt dabei dem Träger und die Wahrnehmung der operativen Führung im Alltagsgeschehen liegt bei allen leitenden Mitarbeitern. Qualitätsanforderungen gibt IQM vor, um den Träger und das Management in ihrer Selbsteinschätzung zu unterstützen. In diesem Anforderungsbereich werden zwei Selbstbewertungsteams gebildet, zu den Bereichen
Der Bereich Strategisches Management und Vernetzung sollte vom obersten Repräsentanten des Träger gemeinsam mit anderen Trägervertretern, der Bereich Alltagsmanagement sollte von den im Organigramm der Einrichtung ausgewiesenen Leitungskräften bearbeitet werden. Als Mitglieder für das Leitungsteam kommen beispielsweise der Geschäftsführer, der Direktor (Heimleiter), der Vertreter der Heimleitung und die Abteilungsleitungen infrage.
Im Rahmen der Selbstbewertung haben die Selbstbewertungsteams die Aufgabe, der Frage nachzugehen, wie die jeweilige Qualitätsanforderung in der Einrichtung umgesetzt und sichergestellt wird. Neben den im folgenden dargestellten Haupt-Qualitätsanforderungen stehen den Selbstbewertungsteams noch weitere Hilfs-Qualitätsanforderungen zur Klärung des jeweiligen Anforderungsbereichs zur Verfügung.
Jedes der 6 Selbstbewertungsteams tagt 12 x 1,5 Std in den Einrichtungen
Jede Einrichtung legt nach der Selbstbewertung eine Planung für Qualitätsverbesserungsprojekte vor. Der Steuerungskreis koordiniert den Aktionsplan. Innerhalb des Projektrahmens sollen 3 Qualitätsverbesserungsprojekte durchgeführt werden.
Jedes der 3 Qualitätsverbesserungsprojekte tagt 12 x 1,5 Std in den Einrichtungen.
Die einzelnen Einrichtungen definieren selbst, welche Leistungen sie neu integrieren oder verbessern möchten, auch im Hinblick auf die LQV in Verbindung mit der besonderen Vergütung. Hier korrespondiert der Sicherstellungsauftrag der Einrichtungen in Bezug auf Wissensstand (fachliche Erfordernisse) mit den erbrachten Leistungen.
Der Steuerungskreis wertet die Erfahrungen der Selbstbewertung aus und setzt den Verständigungsprozess im Hinblick auf die Frage: „Wie wird Qualität für Demenzkranke möglich?" fort, auch im Hinblick auf die evtl. unterschiedlichen Ergebnisse bei Anwendung der unterschiedlichen QM-Systeme. Die DED muß sich auf Parameter für Ergebnisqualität verständigen, auch besondere, abweichende Angebote müssen erfassbar sein.
Die Überarbeitung des Qualitätsprüfungsinstruments wird fortgesetzt. Es wird ein Transfer zur Prüfhilfe vollzogen, mittels externer Beratung eine fachliche und juristische Prüfung vorgenommen und eine externe Beratung zur Methodik (z.B. Punktwerte ?? z.B. ein statischer Fragenkatalog und ein Fragenkatalog der Wachstum und Entwicklung erfasst und ermöglicht??) in Anspruch genommen. Die Überprüfung muss das Spezifische der Einrichtung erfassen können.
Nach dem Abgleich mit den schon vorhandenen Regelwerken wird ein „Papierkorb" für Vorschriften, die Qualitätsentwicklung behindern, vorgestellt.
Während dessen geht die Arbeit der Qualitätsverbesserungsprojekte voran und wird abgeschlossen. Es ist eine internes System entstanden, dieses interne System erweitert sich um einen kollegialen Entwicklungs- und Beratungskreis, der sich als (später regionaler) Qualitätszirkel mit besonderer Schulung etabliert.
Es wird eine Expertenforum durchgeführt unter Beteiligung von Pflegewissenschaft / BMFSFJ / BMG- Qualitätssicherung / MDS um das sich entwickelnde Instrument in einem größeren Zusammenhang zu Diskussion zu stellen.
Nach Schulung der Peers führen diese Prüfung in den Einrichtungen durch. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden ausgewertet, es erfolgt eine abschließende Überarbeitung des Instruments und der Methodik.
Der Projektsteuerungskreis verfasst einen Entwurf für eine Fortschreibung des Instruments und macht Vorschläge für die weitere Anwendung.
Zum Abschluss des Projektes veranstaltet die DED eine öffentliche Fachtagung im Herbst 2005 und stellt das Ergebnis vor.
Das Produkt des Projektes ist eine Methodik zur Qualitätssicherung und ein Instrument zur Qualitätsprüfung. Die Methodik beinhaltet ein Potential zur Integration eines sich entwickelnden Wissenstandes und fördert Einrichtungen der besonderen Dementenbetreuung in ihrer Annäherung an „best practise".
Das Instrument berücksichtigt den aktuellen Kenntnisstand in der Betreuung demenzkranker alter Menschen und die Aspekte „wirksam, wirtschaftlich" und „das Notwendige nicht überschreitend" und ermöglicht es den Einrichtungen, die Einhaltung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nachzuweisen.
Damit ermöglichen Methodik und Instrument die Umsetzung der im PQSG durch den Gesetzgeber verfolgten Ziele.