Ausnahmege-nehmigung für Pflichtschulung gem. §§ 43b, 53c SGB XI von GKV verlängert
Neue Version 2.0 für 16-stündige Pflicht-Schulung für Betreu-ungskräfte gem. §§ 43b, 53c SGB XI als Selbstlernkurs mit Lernstandskontrollen
Aufgrund der über-aus positiven Reso-nanz auf unsere Selbstlerschulungen für Betreuungskräfte
in 2020/2021, bieten wir allen Pflegeein-richtungen jetzt aktuell für 2022 die Selbstlernversion 2.0 für die 16-stündige
Pflicht-schulung der Betreu-ungskräfte an.